Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich vorbehaltlich einer konkreten Prüfung gerne wie folgt beantworten darf:
Der zu zahlende Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Danach müsste der Vater für das bei Ihnen lebende 9-jährige Kind 364 EUR abzüglich des hälftigen Kindergeld, also 92 EUR, zahlen - es ergäbe sich ein Unterhaltsanspruch von 272 EUR.
Umgekehrt müssten Sie für das bei ihm lebende 13-jährige Kind 426 EUR - 92 EUR = 334 EUR zahlen.
Bei der Berechnung wurde berücksichtigt, dass Sie beide aufgrund berufsbedingter Aufwendungen unter 1.500 EUR netto verdienen dürften, mithin also nur der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen wäre.
Kosten für Versicherungen sind dabei nicht zu berücksichtigen, ebenso wenig Darlehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu entweder per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-355 9205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt