Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für Ihre Frage.
Nach ihrer Schilderung schätze ich die Rechtslage wie folgt ein:
Sie haben die Verträge wirksam gekündigt.
Dies liegt aber weniger daran, dass sie ins Ausland umgezogen sind. Ein Umzug ins Ausland stellt nicht grundsätzlich einen wichtigen Grund dar, der zur Kündigung berechtigt.
Sie haben aber die Vertragsbedingungen mit dem Verkäufer in der Filiale i n d i v i d u e l l ausgehandelt. Solche Vereinbarungen gehen vor. Der Mitarbeiter hat im Namen von Vodafone erklärt, dass eine Kündigung mit Abmeldebestätigung möglich sei. Nach der Vertragsfreiheit kann dies unproblematisch vereinbart werden und stellt eine wirksame Vertragsbedingung dar.
An diese Erklärung ist Vodafone gebunden, da der Verkäufer als bevollmächtigter Stellvertreter auftrat.
Sie haben also mit dem Vodafone die Vereinbarung getroffen, in Fall des Umzugs ins Ausland den Vertrag unter Vorlage einer Abmeldebestätigung kündigen zu können. Dies kann auch mit Hilfe des Zeugen bewiesen werden.
Die entsprechende Kündigung haben Sie erklärt und die erforderlichen Belege eingereicht. Dies stellt eine wirksame Kündigung dar. Die in Rechnung gestellten Beiträge brauchen Sie nicht mehr zahlen.
Sie sollten auf jeden Fall gegenüber Vodafone eine Zahlungspflicht bestreiten, da manche Telefonanbieter mit einem Schufa-Eintrag schnell bei der Hand sind. Bestrittene Forderungen dürfen jedoch nicht eingetragen werden.
Selbstverständlich können Sie auch einen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Forderung und einer zügigen Klärung der Angelegenheit betrauen. Dies könnte vorliegend Sinn machen, da eine individuelle Vereinbarung vorliegt, große (effiziente) Unternehmen jedoch gelegentlich Schwierigkeiten haben, individuelles bzw. ungewohntes zu verarbeiten.
Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert und dem Umfang/Schwierigkeit der Sache.
Die Schlichtungsstelle ist Ansprechpartnerin bei Streitigkeiten wegen Rechten nach dem Telekommunikationsgesetz. In Ihrem Fall geht es jedoch um rein vertragsrechtliche Auseinandersetzungen.
Zu guter Letzt kommt (je nach rechtlicher Ausgestaltung des Vetriebs von Vodafone) auch ein Schadensersatzanspruch gegen das Geschäft, in dem die Verträge geschlossen wurden, in Betracht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Antwort trägt zu einer erfolgreichen Lösung bei.
Falls Sie noch Fragen haben, nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion!
Wenn Sie mögen, werde ich gerne für Sie in der Sache tätig, rufen Sie mich für eine erste Besprechung jederzeit gerne. Dann können wir auch gerne vorab über den Kostenrahmen sprechen.
Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu bedenken: Diese Plattform kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen hinzugefügt oder weggelassen werden.
Mit besten Grüßen
Sebastian Belgardt
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