Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich können Eheleute auf den nachehelichen Unterhalt verzichten.
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn erkennbar ist, dass dieser Verzicht zu Lasten eines öffentlichen Trägers gehen wird. Dieser Ausnahmefall ist hier gegeben.
ihre Frau kann weder mit dem "offiziellen" noch mit dem echten Monatseinkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten und wird daher auf öffentliche Gelder angewiesen sein. Selbst dann, wenn Sie einen Unterhaltsverzicht vereinbaren würden, wäre er nicht wirksam.
Auf den Unterhalt während der Zeit der Trennung kann grundsätzlich auch nicht verzichtet werden.
Sie müssen also damit rechnen, dass Sie direkt über über die Arbeitsagentur auf Ehegattenunterhalt in Anspruch genommen werden.
Schon aus Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Unwahrheiten Ihrer Frau bei der Angabe des Einkommens nicht mitmachen. Unabhängig davon, dass dies Beihilfe zum oder gar mittäterschaftlich begangener Sozialbetrug wäre, schneiden Sie sich ins eigene Fleisch, da das tatsächliche Einkommen Ihrer Frau höher ausfällt und damit ein zu zahlender Unterhalt geringer wäre.
Die Unterhaltsberechnung ist gleich, ob sie von Ihrer Frau selber oder von einer Behörde vorgenommen werden wird. Insbesondere muss auch die AA prüfen, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch gegeben ist. Angesichts des Alters des Kindes ist ihr eigentlich eine weitergehende Berufstätigkeit zuzumuten als bisher.
Die Ausgestaltung des ehelichen Lebens, vor allem Ihr Verzicht zugunsten von Frau und Kind spielen dabei keine Rolle. Maßgebend ist für die Höhe eines zu zahlenden Unterhaltes das Einkommen beider Eheleute und die sich daraus ergebende Differenz.
Sofern Sie tatsächlich in Anspruch genommen werden sollten, ist eine anwaltliche Berechnung an Hand konkreter Zahlen dringend anzuraten.
Was Sie freiwillig für das Kind tun und leisten, kann natürlich auch nach einer Trennung fortgesetzt werden. Sie sollten allerdings klarstellen, dass es sich um rein freiwillige Leistungen handelt, die ggf. jederzeit wieder eingestellt werden können.
Ich hoffe, Ihnen etwas Klarheit in die Situation gebracht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen