Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich steht es Ihnen frei, den Stadtwerken Hausverbot zu erteilen. (Hausverbot sollten Sie grundsätzlich schriftlich erteilen bzw. den Stadtwerkemonteuren die Tür nicht öffnen)
Dies sollten Sie allerdings erst kurz vor dem anberaumten Termin machen, da die Stadtwerke für diesen Fall einen richterlichen Beschluss beantragen werden/können.
Wenn dieser vorliegt werden die Stadtwerke mithilfe eines Gerichtsvollziehers u. Schlüsseldienstes in Ihr Haus "eindringen" und den Strom abstellen.
Die durch diese Maßnahme zustätzlich entstehenden Kosten werden Ihnen dann in Rechnung gestellt. Wie schnell dieser gerichtliche Beschluss erwirkt werden kann hängt von den Stadtwerken bzw. dem Gericht ab. Die Vollstreckung dauert dann in der Regel wenige Tage.
Für den Fall des Hausverbots sollten Sie den Stadtwerken unverzüglich anzeigen, dass Sie in Kürze wieder zahlungsfähig sind und evtl. eine Verpfändung Ihrer Steuerrückzahlung bzw. Ihrer Gehaltsnachzahlung anbieten.
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
Rechtsanwalt