Sehr geehrter Fragesteller,
gerne benatworte ich Ihre Frage wie folgt:
Mit Ihrem Vertragsschluss mit Arcor haben Sie auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma arcor akzeptiert und diese als Vertragsbestandteil in Ihren Vertrag aufgenommen.
In diesen AGB findet sich - wie bei nahezu allen Anbietern - eine Regelung über die Leistungsverpflichtung des Diensteanbieters. In den aktuellen AGB findet sich folgender Passus (Zitat):
Internet-Zugänge
Vodafone ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung der
den jeweiligen Arcor Internet-Zugängen nachfolgend zugeord-
neten Anschlussbandbreiten an Arcor-Paketen. Voraussetzung
hierfür ist ein Arcor-Sprache/Internet Modem, das den technischen
Anforderungen für Arcor-Internet entspricht. Kann ein Arcor-Inter-
net-Zugang mit der vom Kunden gewünschten Übertragungs-
geschwindigkeit nicht zur Verfügung gestellt werden, überlässt
Vodafone auf Wunsch des Kunden einen Internet-Zugang mit der
nächst geringeren, maximal zur Verfügung stehenden Übertra-
gungsgeschwindigkeit. Vodafone stellt die Internet-Zugänge in
unterschiedlichen Tarifvarianten, die in der Preisliste Arcor-Paket
erläutert werden, zur Verfügung
Internet-Zugang Downstream in Kbit/s Upstream
maximal in Kbit/s
Arcor-Internet 1000 384 bis zu max. 1024 bis zu 128
Arcor-Internet 2000 1025 bis zu max. 2048 bis zu 384
Arcor-Internet 6000 2049 bis zu max. 6144 bis zu 640
Arcor-Internet 16000 6145 bis zu max. 16128 bis zu 800
(Zitatende)
Diese Regelung besagt daher, dass arcor nicht einfach einen anderen Tarif zur Verfügung stellen darf, ohne dass Sie dem zustimmen. Schliesslich haben Sie einen Vertrag mit dem Inhalt DSL 16000 abgeschlossen. D.h. arcor müsste Ihnen garantieren zumindest 6145 Kbit/s. Kann arcor dies nicht, so kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden und dies stellt nach diesseitiger Auffassung einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Sie sollten arcor dies mitteilen und von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Natürlich kann Ihre Frau einen Telekom Anschluss beauftragen. Wenn aber zuvor nicht Angelegenheit mit arcor geklärt ist, so wäre der Anschluss noch nicht freigegeben, so dass der Telekom Auftrag ins Leere ginge.