Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 14.01.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrte Fragestellerin,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Wichtig wäre zunächst die Frage, ob Ihr Freund bereits einschlägig wegen Betruges vorbestraft ist, oder ob er wegen anderer Delikte unter laufender Bewährung steht. Wenn die Vorstrafen einschlägig sind, droht durchaus ein Widerruf der Bewährung, insbesondere wenn Ihr Freund mehrere offene Bewährungen hat.
Sollte dies nicht der Fall, kann in Ihrem Fall durchaus noch eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit erreicht werden, insbesondere dann, wenn Sie Belege vorlegen können, dass Ihr Freund die offene Forderung schon lange gezahlt hat.
Wichtig ist in jedem Fall nun den Anwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen und das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu suchen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten können Sie gerne eine Nachfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
14.01.2010 | 23:15
hallo erstmal danke
er ist vorbestraft er hat bekommen 2 monate bewährung auf 3 jahre ja auch wegen betrug
ja die unterlagen haben wir alle schätzen sie mal bitte ein wie die chancen stehen das es dann eingestellt wird oder wir das gericht darauf pochern weil er wegen betrug schon vorbestraft ist ihn vor das gericht zu bekommen.
und meine andere frage wäre noch wenn es vor das gericht geht was schätzen sie wie wird sich das auswirken wird gleich die bewärung vollstreckt oder was denken sie erhöht waren ja nur 20 euro und es wurde ja auch gleich bezahlt
aber erstmal die frage wie die chancen aussehen das es eingestellt wird wenn die belege vorgelegt werden
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14.01.2010 | 23:28
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Ihr Freund schon wegen Betruges vorbestraft ist, wird das Gericht höchstwahrscheinlich eine Hauptverhandlung durchführen wollen, um im Rahmen der Strafzumessung beurteilen zu können, ob man Ihrem Freund eine positive Sozialprognose austellen kann.
Für den Fall, dass man Ihrem Freund eine günstige Sozialprognose ausstellen kann, könnte eine weitere Freiheitsstrafe dann noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden. Um eine günstige Sozialprognose ausstellen zu können, möchten sich die Gerichte im Allgemeinen einen persönlichen Eindruck von dem Angeklagten machen, so dass eine Hauptverhandlung durchgeführt wird.
Hier sprechen jedoch auch gute Gründe dafür, dass Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, insbesondere, da die Forderung beglichen wurde. Deswegen ist es auf jeden Fall wichtig, sich durch einen Anwalt in dieser Angelegenheit verteidigen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier