Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Frage beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises gegenüber dem Reiseveranstalter aufgrund der verspäteten Rückreise steht Ihnen nach der überwiegenden Rechtssprechung nicht zu. Eine Abreiseverspätung stellt keinen Reisemangel dar, da der gesamte Abreisetag nicht als Urlaubszeit gesehen wird und auch nicht der Erholung, sondern lediglich der Rückreise dient.
Sie haben jedoch einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter. Da Sie aufgrund der verspäteten Ankunft die Heimreise selbst organisieren mussten, können Sie die aufgewendeten Taxikosten in Höhe von 28 Euro gegen Vorlage der Quittung als Schadensersatz geltend machen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Geltendmachung Ihres Schadens eine Frist von 1 Monat ab Beendigung der Reise (25.12.2009) haben.
Daneben haben Sie einen Anspruch gegen die ausführende Fluggesellschaft aus der Fluggastverordnung (EG-Verordnung Nr. 261/2004) in Höhe von 400,00 EUR. Ob dieser Anspruch tatsächlich durchsetzbar ist, hängt davon ab, ob der technische Defekt vermeidbar gewesen wäre, oder durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Diesen Anspruch müssen Sie allerdings direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 27.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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