Sehr geehrter Fragesteller,
ob Ihr Rechtsanwalt Pflichten verletzt hat, hängt davon ab, ob wozu Sie ihn beauftragt haben.
So ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie den Kollegen zunächst außergerichtlich beauftragt und die entsprechende Rechnung ausgeglichen.
Zunächst müsste geprüft werden, ob Sie Anspruch auf Ersatz Ihrer außergerichtlichen Kosten gegenüber der Gegenseite hätten. Dies wäre beispielsweise dann gegeben, wenn sich die Gegenseite vor Ihrer Beauftragung des Rechtsanwalts in Verzug befunden hätte. Sollte der Anspruch bestanden haben, hätte Ihr Rechtsanwalt diese mit einklagen sollen. Er hätte Sie zumindest darauf hinweisen müssen, dass Sie andernfalls einen weitern Rechtsstreit führen müssen. Hat er dies nicht getan, liegt eine Pflichtverletzung vor.
Im Kostenfestsetzungsverfahren kann die Geschäftsgebühr selbst nicht festgesetzt werden, da diese außergerichtlich entstanden ist und damit nicht zu den gerichtlichen Kosten des Rechtsstreits gehören.
Sie werden wohl oder übel gegen die Gegenseite wegen der Kosten der außergerichtlichen Vertretung klagen müssen, wenn diese nicht freiwillig zahlt. Die dabei entstehenden Kosten können Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt ersetzen lassen, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.
Sollten Sie keinen Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten durch die Gegenseite haben, werden Sie diese selbst tragen müssen. Ob ein solcher Anspruch besteht bedarf einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts und des genauen Geschehensablaufs, welches in einer Erstberatung nicht erbracht werden kann.
Notfalls müssen Sie sich an einen Kollegen vor Ort wenden, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
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