Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, die Kaution bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuhalten, um zu prüfen, ob er ggf. noch Ansprüche gegen den Mieter hat.
Etwas anderes gilt, wenn der Vermieter die mängelfreie Rückgabe der Mietsache bestätigt hat oder die vorzeitige Rückzahlung der Kaution zugesichert hat.
Die Beweislast für eine solche Zusicherung trägt jedoch der Mieter. Ist die Zusicherung nur mündlich erfolgt, ist der Beweis in der Regel schlecht zu erbringen.
Es kann helfen, den Vermieter anwaltlich an seine Zusage zu erinnern - bestreitet er diese aber, stehen die Chancen schlecht, die Kaution - oder einen Teil - schon vor Ablauf der 6 Monate zu erhalten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt