Sehr geehrte Ratsuchende,
denkbar wäre aufgrund Ihrer Schilderung des Verhaltens der Nachbarin ein Strafantrag wegen übler Nachrede oder wegen Verleumdung (welche Norm einschlägig ist müsste für den Einzelfall noch näher geprüft werden).
Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich Ihnen jedoch von diesem Schritt aus praktischen Gründen eher abraten. Denn zum einen ist es "Kinderkram", was die Nachbarin den Polizisten erzählt hat, wo Sie schlicht und ergreifend drüber stehen sollten. Sie würden eher die Streitlust der Gegnerin schüren. Wenn Sie hingegen einfach so tun, als würde Sie das Geschnatter gar nicht anfechten, so wird die Nachbarin wahrscheinlich die Lust an solchen Märchen verlieren, wenn sie feststellt, dass sie Sie damit nicht "ärgern" kann.
Zum anderen sind die Äußerungen - wenn auch im Beisein von Nachbarn - gegenüber Polizeibeamten getätigt worden. Diese sind es gewohnt, dass sie ständig Lügenmärchen aufgetischt bekommen und machen sich deswegen keine ernsthaften Gedanken üner solche Äußerungen.
Hinzu kommt, dass aufgrund dieser beiden Faktoren die Staatsanwaltschaft durchaus ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneinen und deswegen ein Ermittlungsverfahren einstellen könnte. Dies würde letztlich der Nachbarin einen weiteren Triumph bescheren.
Sie müssen sich daher schlicht überlegen, ob Sie erstens mit einem Strafantrag das nachbarliche Verhältnis noch weiter belasten wollen und ob Sie zweitens bereit wären, gegenüber der Nachbarin "als Verlierer dazustehen", wenn es nicht zu einer Anklage kommt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der ansteghendenEntscheidung über das weitere Vorgehen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 07.11.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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