Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Frage c)
Prinzipiell können Sie selbst entscheiden, ob Sie an Käufer im Ausland verkaufen wollen. Sie müssen dies im Rahmen der Auktion jedoch deutlich machen.
Ihre Frage b)
Bei einer Online-Auktion geben Sie das Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags bereits mit Einstellen der Auktion ab. Ich verweise insoweit auf die lesenswerte Entscheidung des BGH vom 07.11.2001 (AZ: VIII ZR 13/01), zu finden unter www.bundesgerichtshof.de. Sollte Ihr tatsächlicher Wille von diesem Angebot abgewichen haben, kann dies im Rahmen einer Anfechtung geltend gemacht werden
Ihre Frage a)
Bei ebay haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, in welche Länder Sie versenden wollen. Dies führt meines Wissens jedoch dazu, dass Bieter aus nicht ausgewählten Ländern garnicht auf den Artikel bieten können. Wie dies Ihrem Bieter gelungen sein soll, ist mir nicht klar. Entweder haben Sie versehentlich doch den internationalen Versand angeboten oder der Bieter hat nachträglich eine andere Versandanschrift eingegeben. Eine Pflicht vorher nachzufragen, kann ich hingegen nicht erblicken, da sich normalerweise aus der Auktion ergibt, wohin versendet wird.
Bei Unklarheiten stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
www.anwalt-naumburg.de
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