Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hätten wiederholte Krankschreibungen meines Kindes oder gar von mir in diesem Zeitraum Folgen?
Sie haben als Arbeitnehmer auch kurz vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit der Arbeit krankheitsbedingt fern zu bleiben. In der Regel ist dem Arbeitgeber bei mehr als 3 Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit eine ärztliche Krankschreibung (Krankenschein) vorzulegen.
Auch wenn Ihr Kind krank ist, können Sie zu Haus bleiben (kindkrank).
Wenn beide Eltern berufstätig sind und Kinder unter 12 Jahren krank sind, darf jeder gesetzlich krankenversicherte Elternteil zehn Tage im Jahr pro Kind zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern, bei mehreren Kindern maximal 25 Tage. Alleinerziehende dürfen 20 Tage, maximal 50 Tage fehlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ein Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoverdienstes oder maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Man spricht dann von unbezahlter Freistellung.
Auch hier ist sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse ein ärztlicher Nachweis vorzulegen.
Darüber hinaus kann der Arbeitsvertrag regeln, dass die Eltern im Falle der Krankheit der Kinder auch zusätzlich ein paar Tage frei bekommt (Freistellung). Hieraus sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen.
Im Übrigen sind für die letzten Monate des Arbeitsverhältnisses keine (negativen) Folgen zu befürchten, für den Fall, dass Sie wiederholt aufgrund Krankheit des Kindes zu Hause bleiben.
Ihr Arbeitgeber muss die Krankschreibung akzeptieren. Wenn der dringende Verdacht besteht, dass das Kind oder Sie nicht krank sind und zu Unrecht krankgeschrieben wurde, kann der Arbeitgeber unter Umständen verlangen, dass das Kind oder Sie von einem von ihm zu bestimmenden Arzt untersucht werden.
Eine krankheitsbedingte (als Unterfall der personenbedingten) Kündigung kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer auffallend häufig krank ist und für die Zukunft zu befürchten steht, dass dies das Arbeitsverhältnis weiter beeinträchtigt.
In Ihrem Fall steht dies aber nicht zu befürchten.
Daher sollten keine Konsequenten zu befürchten sein für den Fall wiederholter Krankschreibung in den letzten Monaten des Arbeitsverhältnisses.