Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Entscheidend ist, was für ein Fahrzeug Sie hier geführt haben.
Falls Sie ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen bzw. einem Fahrzeug mit Hänger führten, wäre das Bußgeld und der Punkt zurecht verhängt worden.
Denn für PKW bis 3,5 Tonnen und PKW über 3,5 Tonnen gelten unterschiedliche Bußgeldsätze !
Die Nennung der Nummer 11.1.4 BKat. deutet auf Fahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen hin.
Ansonsten wäre die hier verhängte Sanktion sowie die Nennung der Nummer 11.1.4 BKat nicht korrekt erfolgt.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 03.07.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
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