Rückerstattung Versandkosten
07.09.2005 14:38
| Preis:
***,00 € |
Meine Frau habt bei eBay ein Handy als Privatperson verkauft. Das Handy wurde als gebraucht deklariert und bekannte Mängel wurden benannt. Auszug aus der Artikelbeschreibeung: "Das Handy ist bis auf typische Gebrauchsspuren sowohl technisch als auch optisch in einwandfreiem Zustand. Kein Simlock ,daher frei für alle Netze.
Versand erfolgt nur als versichertes Paket !!! ... Versand geht zu Lasten des Käufers, eBay natürlich auf mich. Ich habe noch mehr Sachen im Angebot, schaut einfach rein, spart vielleicht Porto. Und jetzt viel Spaß beim Bieten! Für Rückfragen aller Art stehe ich gern zur Verfügung !
Das EU-Gewährleistungsrecht macht folgende Angaben zwingend erforderlich: Dieses Angebot ist privat. Alle Angaben, Bilder und Hinweise zum Artikel stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sie dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung, sind aber nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst genau. Der Verkauf ist privat und erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Mit Abgabe Ihres Gebotes erkennen Sie diesen Hinweis an und verzichten ausnahmslos auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche. Die Artikel sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen."
Das Handy wurde für 40,50 € verkauft. Der Käufer zahlte die 40,50 € plus Versandkosten in Höhe von 7,50 €. Nach Eingang des Geldes versendete sie das Handy an den Käufer.
Nach Erhalt der Ware meldete sich der Käufer, dass das Handy defekt sei bezüglich dessen, dass die SIM-Karte nicht erkannt wird. Der Käufer hat mehrere SIM-Karten ausprobiert. Meiner Frau ist dieser Fehler nicht bekannt gewesen, zumal das Handy vorher auch ohne Probleme bei ihr funktionierte. Da ich beruflich mit der Auswertung von Handys zu tun habe und auch Handys dabei waren, deren SIM-Karte nicht "funktionieren" wollten, hat meine Frau dem Käufer meinen Tip gegeben, ein Stück Pappe oder Papier zwischen SIM-Karte und Akku zu klemmen. Das könnte vielleicht helfen. Der Käufer meldete sich und teilte mit, dass es nicht oder nur sporadisch funktionieren würde und fragte nunmehr wie es weitergehen sollte. Obwohl sich meine Frau keiner Schuld bewußt ist bzw. den Defekt nicht kannte, hat sie dem Käufer angeboten, den Artikel zurückzunehmen und dem Zweitbieter anzubieten. Auf diesen Vorschlag ging der Käufer ein.
Der Käufer hatte 48,-€ überwiesen (Artikelwert 40,50 + Versandkosten 7,-€ + Verpackung 0,50€). Da meine Frau davon ausging, dass die Verpackung noch vorhanden sei überwies sie dem Käufer 47,50€ mit der Massgabe das der Käufer das Handy als versichertes Paket über die deutsche Post zurücksenden solle. Da das Handy nicht zurückkam erbrachte eine Nachfrage, dass das Geld sehr wohl bei dem Käufer eingegangenen ist aber noch 7,50€ fehlen. Der Käufer ist der Auffassung, dass ihm ein defektes Gerät geschickt wurde, wegen des Tips behauptet der Käufer, dass der Mangel bekannt gewesen sei und wies unter anderem auf einen eingeklebte Filz hin, der beweisen würde, dass der Mangel bekannt war, und daher die gesamten Kosten zurückerstatten bekommen muß plus die zusätzlichen Versandkosten für den Rückversand. Für den Fall des Nichteinganges der 7,50€ droht der Käufer mit einem Anwalt. Mal davon abgesehen, dass meiner Frau von einem eingeklebten Filz nichts bekannt ist, hat das Handy bei ihr definituv funktioniert. Es wurde lediglich wegen eines Neugerätes aus Vertragsverlängerung verkauft, da sie keine Verwendung mehr dafür hat.
Resume: - der Käufer hat den Warenwert erstattet bekommen
- dem Käufer wurden für die Rücksendung die Versandkosten überwiesen
- der Käufer hält das Handy solange zurück bis die restlichen 7,50 € überwiesen wurden und kündigt andernfalls die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ein
Meine Frau ist jedoch der Meinung, dass
- Artikelwert und Versandkosten zwei unterschiedliche Positionen sind, siehe Artikelbeschreibung (Käufer zahlt Versand...)
- der Käufer (nur weil meine Frau aus Kulanz das Handy zurücknimmt um keine negative Bewertung zu bekommen) nur Anspruch auf den Artikelwert hat
- eigentlich der Käufer im Vorteil ist, weil einer Rücknahme hätte meine Frau nicht zustimmen müssen und der Käufer im Moment sowohl das Handy als auch das Geld (Artikelwert) und Versandkosten hat und er daher das Handy nicht zurückhalten dürfte
Einer Aufforderung das Handy zurückzusenden ist der Käufer bisher nicht nachgekommen.
Frage:
1. Hat der Käufer generell Anspruch auf die zusätzlichen Versandkosten in Höhe von 7,50 € ?
2. Unter welchen Voraussetzungen hätte der Käufer Anspruch auf die Erstattung der Versandkosten?
3. Selbst wenn 1. zutrifft, sollte dann nicht zunächst dass Handy zurückgesendet werden bevor meine Frau auch noch die Versandkosten zahlt (Zug um Zug)? (Die Versandkosten wurden schließlich schon überwiesen, und die zusätzlichen Versandkosten würden nach Eingang der Ware überwiesen werden)
4. Wenn 1. nicht zutrifft, welche Möglichkeiten hat meine Frau das Handy zurück zu bekommen?
5. Ist der Käufer zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch berechtigt, das Handy zurückzuhalten?
6. Kann meine Frau alternativ jetzt auf den Kaufvertrag bestehen und nunmehr statt des Handys die überwiesenen 47,50€ zurückverlangen, weil ihr von einem Defekt nichts bekannt war, der Artikel als gebraucht deklariert war, bei ihr vorher das Handy ohne Probleme funktionierte und Rückgabe (siehe Artikelbeschreibung) eigentlich ausgeschlossen wurde? (Schei.. auf die neagtive Bewertung)
7. Wenn 6. möglich ist, was könnte meine Frau tun, damit der Käufer das Geld zuück überweist?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG ....