Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Tagessätze entspricht 1/30 des Monatsgehalts.
Dabei ist unerheblich, ob Sie den Führersschein später erworben haben oder nicht.
Ob Sie nun eine Sperre zu befürchten haben, hängt von den Einzelumständen und der jeweiligen Behörde ab. Außerdem muß geklärt werden, was für eine Fahrt es gewesen ist, ob Sie geständig sind, etc.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.de