Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Darstellung haben Sie das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Raum wurde zu einem bestimmten Zweck gemietet (was hoffentlich im Vertrag festgehalten worden ist), so dass der Vermieter verpflichtet war und ist, einen solchen Raum, der für diesen Zweck geeignet ist, zur Verfügung zu stellen.
Das macht er nicht. Nicht nur, dass es Ihnen nicht zumutbar wäre zweimal Wartungsarbeiten hinzunehmen, auch können Sie keine schweren Gegenstände im gesamten Raum aufstellen, was aber auch bei einem Musikprobenraum zur erwarten ist.
Wenn Ihnen dieses alles verschwiegen worden ist, wurden Sie darüber hinaus auch offenbar arglistig getäuscht.
Hier sollten Sie per Einschreiben/Rückschein die Anfechtung des Vertrages erklären, den bisher gezahlten Mietzins zurückfordern, Ersatzansprüche dem Grunde nach anmelden. Auch würde ich in diesem Schreiben die fristlose Kündigung zusätzlich erklären. Gleichzeitig sollten Sie den Raum sofort räumen und die Schlüssel dem Vermieter geben.
Bitte bedanken Sie aber, dass ich hier den Mietvertrag nicht einsehen kann und dieses Forum die individuelle Beratung nicht ersetzen kann (siehe Button "Hilfe"), so dass ich weiter empfehle, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle