Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit einigen Jahren haben Sie viele Möglichkeiten, Ihren Familiennamen bei der Eheschließung auszuwählen. 1994 wurde vom Gesetzgeber in Deutschland das neutrale Namensrecht eingeführt.
Danach kann die Ehefrau einen Doppelnamen (eigener Nachname und Nachname des Ehemannes) annehmen. Für die Kinder gilt dies allerdings nicht. Hier dürfen Doppelnamen nicht vergeben werden.
Insofern steht der Unterschrift mit Ihrem Doppelnamen bzw. der Eintragung des Namens in den Pass nichts entgegen, soweit es sich in Österreich um eine amtliche Heirat gehandelt hat und die Heirat in Deutschland anerkannt wurde.
In Österreich sind dazu folgende Dokumente bei der Heirat vorzulegen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepaß
Geburtsurkunde
Ehefähigkeitszeugnis
Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung
Angaben über Religionszugehörigkeit und Namensänderung der Brautleute
Falls geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Ohne eine Anerkennung der deutschen Behörde, kann der Pass nicht geändert werden.
Gegen das Unterschreiben mit Ihrem Doppelnamen spricht jedoch nichts. Die Unterschrift an sich, bringt nur den Willen einer Person zum Ausdruck und sagt nichts über deren Personalien.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de