Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung verhält es sich so, daß Sie mit dem Verkäufer eine Absprache getroffen haben, wonach Sie selbst auf Kosten des Verkäufers ein Ersatzteil kaufen dürfen, da der Verkäufer Ihnen dieses Teil nicht zugeschickt hat. Diese Vereinbarung ist bindend. Sie haben daher aufgrund dieser Vereinbarung einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für das Ersatzteil. Auf die Zusendung des Ersatzteils des Verkäufers sind Sie somit nicht mehr angewiesen.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen, eine Kopie der Rechnung für das Ersatzteil an den Verkäufer zu schicken. In einem Begleitschreiben sollten Sie ihn unter Fristsetzung (zwei Wochen) zum Ersatz der Kosten gemäß der Rechnung auffordern und zugleich darauf hinweisen, daß Sie kein weiteres Ersatzteil benötigen. Hierbei ist es sinnvoll, das Ende der Frist klar zu benennen (also z.B.: “bis zum 15. Mai 2009"). Sollten Sie die Kosten für das Ersatzteil nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist erstattet bekommen haben, können Sie weitergehende Schritte wie die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens einleiten.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -