Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie Verdacht auf Patientengeheimnisverrat hegen, können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige stellen. Eine Mitteilung an den örtlichen Datenschutzbeauftragten wäre ebenfalls möglich.
Allerdings sollten Sie beachten, daß sich aus Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht zwingend ein Verdacht auf Datenschutzverletzung oder Patientengeheimnisverrat ergibt.
Wenn der Inhaber von seiner Freundin eine Vertraulichkeitszusage erhalten hat, ist der Datenschutz gewahrt. Eine Anstellung ist nicht notwendig.
Ich rege daher an, mit voreiligen Verdächtigungen vorsichtig zu sein.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.