Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Beantwortung Ihrer Frage und die Einschätzung Ihrer Möglichkeiten wird es darauf ankommen, was genau zwischen Ihrer Mutter und ihrem Lebensgefährten vereinbart wurde und ob dies dokumentiert ist, also nachgewiesen werden kann. Auch wird entscheidend sein, wer bei der Bank als Inhaber des Sparkontos und des Aktiendepots geführt wurde. Sofern dies Ihre Mutter war, die Verträge mit der Bank also seinerzeit auf sie umgeschrieben wurden, stünden Rechte an den Guthaben nun den Erben zu. Hier müsste also geprüft werden, ob Sie ggf. Alleinerbe sind und ob dem Lebensgefährten ggf. eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde. Ist das nicht der Fall, und ist der Lebensgefährte auch nicht testamentarischer Erbe, wird die Bank nicht zur Auszahlung an ihn berechtigt (gewesen) sein.
Um Ihre Frage beantworten zu können, sind aber zuviele Fragen offen. Ich empfehle Ihnen daher unbedingt, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, dem Sie bitte sämtliche Unterlagen vorlegen, damit die Rechtslage konkret geprüft werden kann.
Ich hoffe, Ihnen trotzdem geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt