Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie strafrechtlich bislang nicht vorbelastet sind, wird kein Eintrag in ein polizeiliches Führungszeugnis erfolgen. Dort werden Geldstrafen bei Ersttätern nur eingetragen, wenn 90 Tagessätze überschritten werden.
Nach Ihrer Schilderung wäre ein Einspruch zumindest mit Blick auf die Höhe eines einzelnen Tagessatzes erfolgversprechend, dieser dürfte nach Ihren Informationen 10 EUR nicht überschreiten.
Ob Sie mit Blick auf einen Freispruch erfolgreich sein werden, lässt sich ohne Aktenkenntnis nicht beurteilen.
So wie Sie die Sachlage schildern, kann ich keine Straftatbegehung durch Sie erkennen. Dass trotzdem ein Strafbefehl gegen Sie erlassen wurde, spricht dafür, dass Staatsanwaltschaft und Gericht aufgrund der Aktenlage eine andere Beurteilung des Sachverhaltens vornehmen. Scheinbar befinden sich daher Umstände in der Akte, die Sie hinreichend belasten.
Ob diese Umstände wahr oder unzutreffend sind, ob und wie sie widerlegt werden können, lässt sich aber erst nach Akteneinsicht beurteilen. Den erst dann ist der Sachverhalt bekant, der dem Gericht vorliegt und es zum Erlass des Strafbefehls veranlasst hat.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht