Sehr geehrte Fragestellerin,
sollten Sie - was ich nicht hoffe und auch nicht vermute - nach Hause geschickt werden, so bieten Sie sofort Ihre Arbeitskraft an. Schicken Sie am besten dann am gleichen Tag noch ein Fax an die Personalabteilung, in dem (ausser Absender und Adressat) nichts weiter stehen muss als: "Ich biete Ihnen ausdrücklich meine Arbeitskraft an und verlange meine Weiterbeschäftigung". Dann befindet sich das Unternehmen bezüglich Ihrer Arbeitskraft in Annahmeverzug; eine Anrechnung auf Ihren Urlaub findet nicht statt.
Die Lage des Urlaubs richtet sich nach den Wünschen des Arbeitnehmers - also nach Ihren Wünschen. Sie haben dabei die Interessen des Betriebes zu berücksichtigen - also nicht: Der Betrieb legt den Urlaub fest, und Sie düfen Wünsche äussern.
Ob Ihr Arbeitgeber Sie im Falle einer Kündigung unter Anrechnung auf den Urlaub freistellen darf richtet sich unter anderem nach Bestimmungen, die evtl. in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sind - ohne Einsicht in diesen kann ich dazu abschliessend nichts sagen. Was ich aber sagen kann ist, dass folgendes nicht geht: Sie werden unter Anrechnung Ihres Urlaubes für 4 oder 6 Wochen freigestellt und dürfen danach weiterarbeiten - das wäre eine Umgehung Ihres Rechtes auf Festlegung der Lage Ihres Urlaubes und das würde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Ja, die Regelungen zur Kündigungsfrist sind bei der Planinsolvenz nicht anders.
Eine Abfindung gibt es i.d.R. nur wenn Sie zwischen Arbeitgeber (Insolvenzverwalter) und Arbeitnehmer vereinbart werden, beispielsweise anläßlich eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens, oder wenn in Unternehmen mit Betriebsrat ein Interessenausgleich sowie ein Sozialplan vereinbart wird. Angesichts der von Ihnen genannten Betriebsgröße vermute ich, dass es sich bei Ihrem Arbeitgeber um ein durchaus nicht nur bundesweit bekanntes Marken-Unternehmen handelt, das für Außenstehende überraschend von der IG Metall betreut wird. Sofern es sich um dieses Unternehmen handelt, hat dieses einen durchaus erfahrenen Betriebsrat, der möglicherweise nicht immer im Einvernehmen mit der Gewerkschaft handelt, aber gleichwohl ausserordentlich bemüht ist, das Beste für *seine* Arbeitnehmer herauszuholen. Daher gehe ich davon aus, dass eine Sozialplanabfindung vereinbart wird.
"- Haben Sie evtl. noch ein paar Tipps für mich?" - Sie sind sich schon bewusst, dass Sie 20 € für die Frage eingesetzt haben? Von dem, was am Ende bei mir bleibt, (diese Plattform will auch leben, ebenso der Bundesfinanzminister, die deutschen Banken etc...), kann nicht einmal mein Mann zum Friseur gehen ;-) Aber gleichwohl - frisch aus der Elternzeit kommen und dann sowas ist auch nicht fein, also:
- Halten Sie Kontakt zum Betriebsrat, seien Sie stets auf dem Laufenden, und lassen Sie sich alles erklären, was Sie nicht verstehen, bis Sie es verstehen
- Sind Sie in der Gewerkschaft? Dann dort Auskünfte einholen - die sind am Ball. Sind Sie es nicht? Ändern Sie das und bis dahin halten Sie Kontakt zu KollegInnen, die es sind und holen sich Auskünfte!
- Wenn Sie eine 6monatige Kündigungsfrist haben (und damit eine entsprechende Betriebszugehörigkeit, die entsprechend den Gepflogenheiten im deutschen Arbeitsrecht üblicherweise schwerer wiegt als das Alter) und gerade frisch aus der Elternzeit kommen, dann sollten Sie eigentlich nicht unbedingt auf der Kündigungsliste stehen. Lassen Sie sich Interessenausgleich/Sozialplan aushändigen und gegebenenfalls prüfen. Suchen Sie nach einer Kollegin/einem Kollegen, die sich in Arbeitsrecht wirklich auskennen und die Erfahrung haben - das kann man nicht am Schild ablesen.
Ein letzter Tipp:
Unterschreiben verboten!!!!! Nichts, was Ihnen jemand (Insolvenzverwalter, GF, BR) schmackhaft machen mögen kann so toll sein, dass Sie es sofort und ohne Bedenkzeit und ohne Berater zu fragen unterschreiben. Alles was man Ihnen anbietet ist nur dann seriös, wenn Sie es in Papierform nach Hause tragen dürfen, sich beraten lassen dürfen, drüber schlafen und dann entscheiden.
Ich hoffe, dass meine Auskünfte Ihnen ein erste Orientierung in der Sache ermöglichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies auf der Grundlage der von Ihnen gegeben Informationen beruht. Abweichungen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen Bewertungen in der Angelegenheit führen.
Gerne können Sie mich in dieser Angelegenheit auch beauftragen - dank Email, Fax und Telefon stellt die Entfernung dafür kein Hindernis mehr dar. Das Honorar auf diesem Board wird dann auf die entstehenden Gebühren angerechnet.
Abschließend darf ich Sie auf die Möglichkeit der Nachfrage verweisen.
Ich wünsche Ihnen familiär und beruflich alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
N. Unruh
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T. 030-36753713
F. 030-36753721
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