Sehr geehrter Ratsuchender,
anhand Ihrer Darstellung kann ich nicht erkennen, ob Ihr Stiefvater Sie als Nacherben oder als Alleinerben einsetzte.
Ausgehend von dem (für Sie schlechteren) Fall, dass Sie Nacherbe sind (und Ihre Mutter Vorerbin):
- Ihre Mutter darf nicht über die Erbschaft verfügen, denn sie ist nur Vorerbin, vereinfacht gesagt: Sie darf das Erbe nutzen, aber nicht jemand anders vererben / nicht darüber verfügen.
Denn grundsätzlich gilt in der Konstellation § 2113 BGB
(man müsste hier natürlich den genauen Wortlaut des Testaments kennen). Ich zitiere die Vorschrift:
§ 2113 BGB
:
Verfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen
(1) Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde.
(2) Das Gleiche gilt von der Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die unentgeltlich oder zum Zwecke der Erfüllung eines von dem Vorerben erteilten Schenkungsversprechens erfolgt. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.
...
Zu Ihren weiteren Fragen:
- das Testament Ihres Stiefvaters ist unbegrenzt (dauerhaft) gültig
- ja, ein Rechtsanwalt bekommt Einsicht
- Ob Ihre Mutter das Kauf verkaufen darf, hängt wieder vom Wortlaut des Testaments ab - die Standardregelung der Vor-, Nacherbschaft sieht eine Zustimmung Ihrerseits zwingend vor - natürlich müssten Sie am Erlös beteiligt werden (Höhe hängt wieder von der Regelung im Testament ab, grundsätzlich rate ich Ihnen eine Vereinbarung mit Ihrer Mutter zu treffen - als Nacherbe haben Sie die stärkere Position als Ihre Mutter)
- die Erstberatung (mit Einsicht ins Testament) ist wohl mit ca. 250 - 350 € machbar, alles andere müssten Sie mit dem jeweiligen RA vereinbaren (bei hohem Wert des Hauses wäre evtl. eine (feste) Honorarvereinbarung für Sie günstiger).
Diese Antwort ist vom 20.02.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Nacherbe ? Alleinerbe ?
..hm kann ich nicht sagen, es war nur die Rede von Enderbe .
Was ist ein Enderbe ?
Ist doch sicher das gleiche wie Nacherbe, oder ?
Kann meine Mutter ein neues Testament machen ?
Ob der Stiefvater ein alleiniges Testament aufgesetzt hat, oder ob das ein gemeinschaftliches war, kann ich nicht sagen.
Ich denke aber ein alleiniges, KEIN gemeinschaftliches.
Das kann meine Mutter doch nicht ändern oder ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
den juristischen Begriff Enderbe gibt es nicht. deswegen müsste man aus dem Wortlaut des Testaments ermitteln, was Ihr Stiefvater damit meinte.
Nein, sie darf das Testaments keineswegs ändern (auch nicht wenn es ein gemeinschaftliches (Ehegattentestament) wäre!).
Ohne das Testament gibt es für Sie zu viele Ungewisse, deswegen müssen Sie unbedingt die Testamenteinsicht machen.