Sehr geehrte Ratsuchende,
allein aus der Tatsache, dass das Fitnessstudio seinen Standort innerhalb der Stadt verlegt hat, ergibt sich nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht.
Es ist in der Tat eine Abwägung der individuellen Umstände und Zumutbarkeiten. Um ein Sonderkündigungsrecht durchsetzen zu können, müssen schon gute Gründe darlegen können, z.B., dass es Ihnen gar nicht möglich ist, den neuen Standort zu erreichen.
Allein die Tatsache der Verlegung und damit einhergehender Unbequemlichkeiten allein reichen daher nicht aus.
Sie sollten allerdings auch noch einmal genau Ihren Vertrag prüfen lassen. Unter Umständen ergibt sich daraus noch eine andere Beurteilung.
MIt freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle