Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ich möchte gleich am Anfang vorwegnehmen, dass ich im Rahmen der hier allein vorzunehmenden Erstberatung nicht in der Lage, abschließend bewerten zu können, ob die Abmahnung rechtmäßig erfolgt ist oder nicht. Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung ist dies kein klarer Fall; beides ist möglich. Zum einen könnte die Abmahnung dann gerechtfertigt sein, wenn es Ihnen innerhalb Ihrer Arbeitszeit sehr wohl noch möglich gewesen wäre, zurückzurufen. So spielt hier andererseits auch Ihr Arbeitsvertrag eine Rolle. Darin könnte zum Beispiel eine Art Rufbereitschaft gergelt sein. Auch wenn dies alles nicht der Fall ist, könnte sich eine diesbezügliche Verpflichtung aus Ihrer Tätigkeit oder Position heraus ergeben oder branchenüblich sein. Zudem kann es eine Rolle spielen, ob Sie an diesen Tagen beispielsweise hätten davon ausgehen müssen, dass Ihr Vorgesetzter Sie noch einmal sprechen will. Auf der anderen Seite haben Sie natürlich Anspruch auf Ihr Privatleben und es kann nicht angehen, dass Sie jederzeit erreichbar sein sollen. Daher ist es sehr gut möglich, dass die Abmahnung ungerechtfertigt erfolgt ist. Um dies abschließend burteilen zu können, wäre es erforderlich, Ihren Arbeitsvertrag und die Abmahnung vollständig vorliegen zu haben.
Im folgenden unterstelle ich, dass die Abmahnung ungerechtfertigt erteilt worden ist. Dann haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie Sie sich verhalten können: Entweder Sie unternehmen gar nichts oder Sie gehen außergerichtlich gegenüber Ihrem Vorgesetzten vor oder Sie strengen einen Prozess an.
Gar nichts zu unternehmen, ist die schlechteste Variante. Eine Abmahnung verfolgt zum einen den Zweck, den Arbeitnehmer auf begangene Pflichtverletzungen aufmerksam zu machen und ihm Möglichkeit zur Besserung zu geben, sie bereitet aber ebenso eine verhaltensbedingte Kündigung vor. Bevor Ihnen wegen pflichtwidrigen Verhaltens gekündigt werden kann, ist es nämlich zunächst einmal Voraussetzung, dass Ihnen eine Abmahnung erteilt wird. Ändern Sie Ihr Verhalten dann nicht und begehen dieselbe Pflichtverletzung noch einmal, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. In einem sich dann anschließenden Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht wäre Ihnen jedoch der Einwand verwehrt, die Abmahnung sei unbegründet und die Kündigung deshalb ungerechtfertigt, wenn Sie jetzt nicht gegen die Abmahnung vorgehen.
Also sollten Sie die Initiative ergreifen. Sie können außergerichtlich vorgehen, indem Sie eine schriftliche Gegendarstellung verfassen und verlangen, dass diese zur Abmahnung in die Personalakte aufgenommen wird. Sie können auch verlangen, dass die Personalakte berichtigt wird, indem die Abmahnung entfernt wird.
Dieser Anspruch ist einklagbar. Sie können also einen Prozess vor dem Arbeitsgericht betreiben, durch den der Arbeitgeber verurteilt werden soll, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Ich persönlich möchte Ihnen jedoch eher von einer solchen Klage abraten und das nicht nur aus Kostengründen (vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie im Verfahren obsiegt). Denn sollten Sie diese Klage verlieren, fühlt sich Ihr Arbeitgeber bestätigt und bei wiederholtem Pflichtverstoß wird ihm eine Kündigung leichter fallen, als wenn er selbst im Unklaren über die Wirksamkeit der Abmahnung ist. Zudem entfaltet das Urteil, in dem das Arbeitsgericht die Abmahnung als rechtmäßig bestätigt, Wirkung für einen späteren Kündigungsschutzprozess, so dass Sie dann wesentlich schlechtere Chancen hätten, diesen zu gewinnen.
Hinsichtlich der Prämie kann ich ebenfalls nicht beurteilen, an welche Voraussetzungen Sie geknüpft ist und ob Ihr Vorgesetzter die Zahlung zu Recht verweigern dürfte. Bislang hat er dies ja erst angedroht.
Daher schlage ich abschließend vor, Sie beschweren sich bei Ihrem Vorgesetzten über die Abmahnung und verlangen, dass diese aus der Personalakte entfernt wird. Kommt er dem nicht nach, sollten Sie eine Gegendarstellung verfassen, in der Sie Ihre Sicht der Dinge schildern (natürlich möglichst objektiv und sachlich), und verlangen, dass diese zur Personalakte genommen wird, wenn nicht Ihr Arbeitgeber bereit ist. Dann kennt Ihr Vorgesetzter Ihren Standpunkt und Sie haben Ihre Rechte gewahrt, falls es zu einer späteren Kündigung kommen sollte. Lediglich dann, wenn Sie wirklich von der Rechtswidrigkeit überzeugt sind, und dies unbedingt jetzt bestätigt wissen wollen, sollten Sie eine diesbezügliche Klage erheben.
Sollte Ihr Vorgesetzter Ihnen die Prämie trotz der Gegendarstellung verweigern, könnten Sie diesbezüglich Zahlungsklage erheben. Dann jedoch sollten Sie den Sachverhalt vorher erneut durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Wenn dieser den Arbeitsvertrag und die Abmahnung vorliegen hat und von Ihnen sämtliche Details geschildert bekommt, wird er eine konkretere Erfolgsprognose abgeben können. Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen, können Sie sich gern auch an mich wenden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben, und möchte Sie abschließend bitten, diese Antwort zu bewerten, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.