Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist durchaus möglich, dass auf dem Foto des Messgerätes nachher zwei Fahrzeuge erscheinen. Dann wird die Messung aber nicht verwertbar sein, da dann nicht klar sein wird, welches Fahrzeug nun geblitzt wurde.
Es ist also nicht möglich, dass man beiden Fahrern einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.
Wurde nur die Geschwindigkeit gemessen, wird auch ein Abstandsverstoß nicht auf das Foto gestützt werden können, denn bußgeldbewehrt wäre ein Unterschreiten des erforderlichen Abstands auch nur, wenn der Abstand nicht nur vorrübergehend unterschritten wurde und der Vordermann konkret gefährdet wurde. Darüber gibt das Foto aber keine Auskunft.
Daher: Ruhe bewahren und abwarten - nach Ihrer Schilderung werden Sie nicht viel zu befürchten haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt