Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die Frage des Sonderkündigungsrechts ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Dies hängt unter anderem davon ab, welche allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1 & 1 auf Ihren Tarif Anwendung finden. Ich gehe aber davon aus, dass in den AGB´s keine bestimmten außerordentlichen Kündigungsgründe für den Kunden genannt werden.
Wenn 1 & 1 mitteilt, dass bei einem Umzug innerhalb des selben Ortes ein neuer Vertrag erforderlich ist, dann muss daraus ein Kündigungsrecht für Sie folgen. Man könnte sich bereits fragen, ob aufgrund der Aussage von 1 & 1 nicht schon der alte Vertrag mit dem Umzug endet. Es stellt für Sie einen erheblichen Nachteil dar, wenn Sie einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit aufgezwängt bekommen. Desweiteren ist die Übernahme der Rufnummern heute technisch ohne weiteres möglich. Sie haben einen Vertrag mit den bisherigen Nummern und wenn 1 & 1 diese nicht mehr erhalten kann, dann ist das eine negative Abweichung und ein vertragswidriges Verhalten. Ich sehe im Ergebnis gute Chancen für eine fristlose Kündigung zum Zeitpunkt des Umzuges. Die Erfahrung zeigt, dass bei Einschaltung eines Anwalts die Anbieter (auch 1 & 1 ) meistens bereit sind die vorzeitige Kündigung zu akzeptieren. Falls also 1 & 1 Ihre Kündigung zurückweist, dann sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Vor einer entgültigen Festlegung müssten aber die für Ihren Vertrag gültigen AGB´s eingesehen werden.