Sehr geehrte Ratsuchende,
hier sollten Sie zunächst das von Ihnen geschilderte Verhalten schriftlich abmahnen und darauf hinweisen, dass bei einem Wiederholungsfall das Mietverhältnis fristlos gekündigt wird.
Denn Sie müssen weder die ständige unpünktlich oder unvollständige Mietzahlung hinnehmen. Auch gilt dieses für die ständige Überbelegung und Beleidigungen, sowie der nicht genehmigten Nutzung Ihres Wohnzimmers.
Bei einem Verstoß könnten Sie dann fristlos kündigen. Aber die Abmahnung wird erforderlich sein.
Daneben können Sie die Kündigung des Vertrages zusätzlich in diesem Schreiben schriftlich aussprechen.
Da nur ein Teil der Wohnung untervermietet worden ist, brauchen Sie keinen Grund angeben (KG Berlin, RE WM 1981, 154), wobei sich dann aber die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert. Wollen Sie diese Verlängerung nicht, müssten sie ein berechtigtes Interesse als Grund nachweisen.
Möglich wäre auch ein Aufhebungsvertrag, um die Mieter damit schnell loszuwerden. Dazu brauchen Sie aber eben die Mieterzustimmung, so dass Sie sicherlich Zugeständnisse machen müssten.
Da die Mieter hier offenbar "mit allen Wassern gewaschen" und Sie schon gesundheitlich angeschlagen sind, würde ich dazu raten, alle weiteren, oben genannten Schritte durch einen Kollegen vor Ort einleiten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle