Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Da Ihre geschiedene Ehefrau in dem Haus wohnt, das Ihnen und der Ex-Ehefrau gehört, muß sich Ihre geschiedene Ehefrau einen sog. Wohnvorteil anrechnen lassen. Bei einem Mietwert des Hauses von 700,00 € kann man hier einen Betrag von 350,00 € (also der Hälfte, da das Haus Ihnen beiden gehört) ansetzen.
Zinsen und Tilgung sind ehebedingte Schulden, die von Ihrem Nettoeinkommen in Abzug gebracht werden.
Den Mieterlös aus der Einliegerwohnung müßten Sie hälftig teilen. D. h. Ihnen ständen hiervon 125,00 € pro Monat zu. Folglich ist der Betrag von 125,00 € beim Ehegattenunterhalt abzuziehen.
Die Grundbesitzabgaben belaufen sich auf monatlich 100,00 € und wären ebenfalls hälftig zu teilen. D. h., daß ein monatlicher Betrag von weiteren 50,00 € von Ihrem Nettoeinkommen für die Unterhaltsberechnung abgezogen werden muß.
Von Ihrem Einkommen sind ggf. noch berufsbedingte Aufwendungen, z. B. Fahrtkosten, abzuziehen. Da dem Sachverhalt hierzu keine Angaben zu entnehmen sind, habe ich keine berufsbedingten Aufwendungen angesetzt. Bei Fahrtkosten gilt: Pro Kilometer zur Arbeitstelle können 0,30 € angesetzt werden. Maßgeblich ist die Fahrstrecke zum Arbeitsplatz und zurück.
2.
Dies vorausgeschickt, ergibt sich folgende Unterhaltsberechnung:
Unterhaltsberechtigt
Ehefrau
1/2 Miete Einligerwohnung
Einkommen von Ehefrau . . . . . . . . . 125,00 EUR
Naturaleinkommen (Wohnwert) . . . . . . . 350,00 EUR
–––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . .475,00 EUR
Unterhaltspflichtig
Ehemann
Verpflichtung gegenüber Ehefrau
Datum der Eheschließung . . . . . 10.10.1980
Datum der Scheidung . . . . . 31.05.2003 .
Der Unterhaltsanspruch beruht auf §§ 1569ff BGB
.
Einkommen von Ehemann . . . . . . . 4.500,00 EUR
Schulden, Belastungen
Hausdarlehen . . . . . 1.000,00 EUR
Grundbesitzabgaben zu 1/2 50,00 EUR
––––––––––––––
insgesamt: . . . . . 1.050,00 EUR
Schulden, Belastungen . . . . . . . . -1.050,00 EUR
–––––––––––––––––
unterhaltsrechtliches Einkommen . . . . . 3.450,00 EUR
Unterhaltspflichten
Gatten/Partnerunterhalt
Ehefrau war mit Ehemann mehr als 15 Jahre verheiratet und ist im Rang gem. § 1609 Nr.2 BGB
berechtigt.
Unterhaltsansprüche gegen Ehemann
Einkommen von Ehefrau
Einkommen . . . . . . . . . . . . 475,00 EUR
davon Erwerbseinkommen . . . 0,00 EUR
Berechnung des Bedarfs nach Additionsmethode
Einkommen von Ehemann . . . . . . . 3.450,00 EUR
abzüglich Erwerbsbonus - 3450 * 1/7 = . . . . -493,00 EUR
Einkommen von Ehefrau . . . . . . . . . 475,00 EUR
–––––––––––––––––
Gesamtbedarf . . . . . . . . . . . 3.432,00 EUR
Einzelbedarf 3432 / 2 = . . . . . . . . 1.716,00 EUR
Unterhalt von Ehefrau
abzüglich Einkommen . . . . . . . . -475,00 EUR
–––––––––––––––––
Unterhalt . . . . . . . . . . . . 1.241,00 EUR
Prüfung der Leistungsfähigkeit
Ehemann
Ehemann bleibt 3450 - 1241 = . . . . . . 2.209,00 EUR
Das unterschreitet nicht den eheangemessenen Selbstbehalt von
. . . . . . . . . . . . . . . 1.000,00 EUR
Verteilungsergebnis
Ehemann . . . . . . . . . . . . 2.209,00 EUR
Ehefrau . . . . . . . . . . . . 1.716,00 EUR
–––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . 3.925,00 EUR
Zahlungspflichten
Ehemann zahlt an
Ehefrau . . . . . . . . . . . . 1.241,00 EUR
Nach dieser Berechnung hat Ihre geschiedene Ehefrau einen monatlichen Anspruch auf Trennungsunterhalt in Höhe von 1.241,00 €. Nach Abzug des Betrags von 125,00 € für die Einliegerwohnung, die eigentlich Ihnen zustünden, hätten Sie 1.116,00 € zu zahlen.
Anm.: Die Daten betreffend Eheschließung und Scheidung habe ich fiktiv angesetzt.
3.
Wenn Ihre geschiedene Ehefrau Rente bezieht, muß der Betrag von 586,00 € berücksichtigt werden. Dann sieht die Unterhaltsberechnung wie folgt aus:
Unterhaltsberechtigt
Ehefrau
1/2 Miete Einligerwohnung 125 €
Rente 586 €
Einkommen von Ehefrau . . . . . . . . . 711,00 EUR
davon aus Erwerbstätigkeit . . . 0,00 EUR
Naturaleinkommen (Wohnwert) . . . . . . . 350,00 EUR
–––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . 1.061,00 EUR
Unterhaltspflichtig
Ehemann
Verpflichtung gegenüber Ehefrau
Datum der Eheschließung . . . . . 10. 10. 1980
Datum der Scheidung . . . . . . . 31. 05. 2003
Der Unterhaltsanspruch beruht auf §§ 1569ff BGB
.
Einkommen von Ehemann
Einkommen von Ehemann . . . . . . . 4.500,00 EUR
Schulden, Belastungen
Hausdarlehen . . . . . 1.000,00 EUR
Grundbesitzabgaben zu 1/2 50,00 EUR
––––––––––––––
insgesamt: . . . . . 1.050,00 EUR
Schulden, Belastungen . . . . . . . . -1.050,00 EUR
–––––––––––––––––
unterhaltsrechtliches Einkommen . . . . . 3.450,00 EUR
Unterhaltspflichten
Gatten/Partnerunterhalt
Ehefrau war mit Ehemann mehr als 15 Jahre verheiratet und ist im Rang gem. § 1609 Nr.2 BGB
berechtigt.
Unterhaltsansprüche gegen Ehemann
Einkommen von Ehefrau
Einkommen . . . . . . . . . . . 1.061,00 EUR
davon Erwerbseinkommen . . . 0,00 EUR
Berechnung des Bedarfs nach Additionsmethode
Einkommen von Ehemann . . . . . . . 3.450,00 EUR
abzüglich Erwerbsbonus - 3450 * 1/7 = . . . . -493,00 EUR
Einkommen von Ehefrau . . . . . . . . 1.061,00 EUR
–––––––––––––––––
Gesamtbedarf . . . . . . . . . . . 4.018,00 EUR
Einzelbedarf 4018 / 2 = . . . . . . . . 2.009,00 EUR
Unterhalt von Ehefrau
abzüglich Einkommen . . . . . . . . -1.061,00 EUR
–––––––––––––––––
Unterhalt . . . . . . . . . . . . . 948,00 EUR
Prüfung der Leistungsfähigkeit
Ehemann
Ehemann bleibt 3450 - 948 = . . . . . . . 2.502,00 EUR
Das unterschreitet nicht den eheangemessenen Selbstbehalt von
. . . . . . . . . . . . . . . 1.000,00 EUR
Verteilungsergebnis
Ehemann . . . . . . . . . . . . 2.502,00 EUR
Ehefrau . . . . . . . . . . . . 2.009,00 EUR
–––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . 4.511,00 EUR
Zahlungspflichten
Ehemann zahlt an
Ehefrau . . . . . . . . . . . . . 948,00 EUR
Wie Sie sehen, reduziert sich der Unterhaltsanspruch Ihrer Ehefrau, sobald sie ihre Rente bezieht auf monatlich 948,00 €. Wiederum wären 125,00 € in Abzug zu bringen, so daß sich der Unterhaltsanspruch auf 823,00 € belaufen würde.
4.
Wenn das Haus verkauft wird und Ihre geschiedene Ehefrau in eine Mietwohnung einzieht, entfällt der Wohnvorteil von 350,00 €. Die Rente habe ich in der folgenden Berechnung berücksichtigt.
Ebenso entfallen Die Darlehensraten für das Haus, Grundbesitzabgaben und Mieteinahmen (Einliegerwohnung).
Die Unterhaltsberechnung ändert sich sodann folgendermaßen:
Unterhaltsberechtigt
Ehefrau
Rente 586 _
Einkommen von Ehefrau . . . . . . . . . 586,00 EUR
davon aus Erwerbstätigkeit . . . 0,00 EUR
Naturaleinkommen (Wohnwert) . . . . . . . 0,00 EUR
Unterhaltspflichtig
Ehemann
Verpflichtung gegenüber Ehefrau
Datum der Eheschließung . . . . . 10. 10. 1980
Datum der Scheidung . . . . . . . 31. 05. 2003
Der Unterhaltsanspruch beruht auf §§ 1569ff BGB
.
Einkommen von Ehemann
Einkommen von Ehemann . . . . . . . 4.500,00 EUR
Schulden, Belastungen
. . . . . . . . . 0,00 EUR
Unterhaltspflichten
Gatten/Partnerunterhalt
Ehefrau war mit Ehemann mehr als 15 Jahre verheiratet und ist im Rang gem. § 1609 Nr.2 BGB
berechtigt.
Unterhaltsansprüche gegen Ehemann
Einkommen von Ehefrau
Einkommen . . . . . . . . . . . . 586,00 EUR
davon Erwerbseinkommen . . . 0,00 EUR
Berechnung des Bedarfs nach Additionsmethode
Einkommen von Ehemann . . . . . . . 4.500,00 EUR
abzüglich Erwerbsbonus - 4500 * 1/7 = . . . . -643,00 EUR
Einkommen von Ehefrau . . . . . . . . . 586,00 EUR
–––––––––––––––––
Gesamtbedarf . . . . . . . . . . . 4.443,00 EUR
Einzelbedarf 4443 / 2 = . . . . . . . . 2.222,00 EUR
Unterhalt von Ehefrau
abzüglich Einkommen . . . . . . . . -586,00 EUR
–––––––––––––––––
Unterhalt . . . . . . . . . . . . 1.636,00 EUR
Prüfung der Leistungsfähigkeit
Ehemann
Ehemann bleibt 4500 - 1636 = . . . . . . 2.864,00 EUR
Das unterschreitet nicht den eheangemessenen Selbstbehalt von
. . . . . . . . . . . . . . . 1.000,00 EUR
Verteilungsergebnis
Ehemann . . . . . . . . . . . . 2.864,00 EUR
Ehefrau . . . . . . . . . . . . 2.222,00 EUR
–––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . 5.086,00 EUR
Zahlungspflichten
Ehemann zahlt an
Ehefrau . . . . . . . . . . . . 1.636,00 EUR
D. h. Ihre Unterhaltspflicht beliefe sich dann - trotz der Rente Ihrer Ex-Ehefrau - auf 1.636,00 €.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 02.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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