Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten gegenüber dem Arbeitsamt dahingehend argumentieren, dass Ihre eltern finanziell nicht in der Lage sind, Sie zu unterstützen, so dass kein Unterhaltsanspruch besteht. Dies ist durch Einkommensnachweise zu belegen. Ggf. sollten Sie hiermit vorab einen Anwalt mit der Prüfung der Unterlagen beauftragen. Darüber hinaus dürfte in Ihrem Fall auch ein Unterhaltsanspruch deshalb nicht mehr bestehen, weil Sie bereits drei Studiengänge angefangen und nicht beendet haben. Die Eltern sind zwar grundsätzlich per Gesetz zur Unterhaltszahlung zum Erwerb einer angemessenen Berufsausbildung verpflichtet, wobei auch ein frühzeitiger Abbruch eines Studiums zulässig ist. Allerdings dürfte man nach 5 bzw. 9 Semestern nicht mehr davon ausgehen, dass Sie erst dann für sich gemerkt haben, dass die Studienrichtung nicht Ihrem Sinne entspricht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
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Fax. 0211/324021