Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich gilt, daß Unklarheiten im Mietvertrag zu Lasten des Verwenders gehen. Verwender ist der Vermieter.
2.
Daran schließt sich die Frage an, ob Ihr Mietvertrag "unklar" ist.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß eine abschließende Prüfung nur möglich ist, wenn man den Mietvertrag vorliegen hat. Deshalb sollten Sie Ihren Vertrag von einem Rechtsanwalt im Hinblick auf die geltende Kündigungsfrist prüfen lassen.
Die Formulierung, daß der Mietvertrag "für die Dauer von 4 - 5 Jahren geschlossen" ist, ist zumindest unklar, da daraus nicht zu ersehen ist, wann der Mietvertrag nun beendet sein soll.
Einer Regelung, daß die ordentliche Kündigung ausgeschlossen sei, bedarf es dann nicht, wenn die Vertragsdauer eindeutig ist.
Allerdings besagt das fehlende Kreuz bei dem Hinweis, daß die ordentliche Kündigung ausgeschlossen sei, für sich genommen, daß der Mietvertrag mieterseits mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.
3.
Zusammengefaßt läßt sich festhalten, daß auf Grund Ihrer Sachverhaltsschilderung einiges dafür spricht, daß Sie den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können.
Aber: Lassen Sie den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen!
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt