Sehr geehrter Ratsuchender,
hier sollten Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht ausgehend von der Warmmiete wie folgt ankündigen und dann ab dem nächsten Monat den Betrag auf ein Extrakonto zurücklegen:
Fenster (je nach Auswirkung) 5-10% (AG Münster WM 82, 254)
Keller (je nach Beeinträchtigung und Größe) 5-10% (AG Köln WM 18, U19)
Haustür 3% (AG Neukölln MM 88, 151)
Klingel 5% (AG Potsdam WM 96, 760)
Briefkasten 2% (AG Potsdam WM 96, 760)
Bezüglich des Raumes, der nicht genutzt werden aknn, kommt es auf die Nutzungsabsicht und Größe an, dürfte sich aber auch bei 10 - 15 % bewegen.
Nun dürfen Sie aber nicht etwa die einzelnen Prozentsätze zusammenrechnen, sondern müssen nach der Gesamtschau eine Relation finden, die hier in etwa - da eben keine genauen Kenntnisse liegen - bei 25% liegen dürfen, je nach der tatsächlichen Beeinträchtigung.
Gleichzeitig sollten Sie aber auch wegen der undichten Fenster Ansprüche wegen eines eventuell anfallenden höheren Heizbedarf und -verbrauch den Grunde nach anmelden, wobei Sie dann allerdings nachweisen müssen, dass es aufgrund der undichten Fenster zu einem erhöhten Verbrauch gebommen ist, den Sie auch nicht etwa vermeiden konnten. Schlimmstensfalls werden Sie dann zur Ermittlung einen Sachverständigen hinzuziehen müssen.
Kündigen Sie die Zurückbehaltung dieses Teilbetrages bitte schriftlich dem Vermieter mit, verbunden mit der weiteren Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. Geschieht dann auch im Folgemonat nichts, ist eine Erhöhung des Prozentanteils um weitere 2 % durchaus anzudenken.
Sollten die von ihnen genannten Mängel allerdings schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt oder erkennbar gewesen sein, entfällt die Möglichkeit, nun einen Teil der Miete zurückzubehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle