Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich weise darauf hin, dass dies nur einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende der Ausführung. Zu Ihren Fragen:
Leider kann ich Ihnen keine Hoffnungen machen. Aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie leider nicht zurück in der gesetzliche Versicherung. Die einzige Möglichkeit um Ihre Kosten zu senken, sehe ich darin , daß Sie mir Ihrer Versicherung eine Reduzierung des Leistungsumfanges vereinbaren.
Dies gilt auch, wenn Ihre Frau in die GKV kommen sollte.
Ich bedauere Ihnen leider keine erfreulichere Auskunft gegeben zu haben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Breite Str. 147 - 151
50667 Köln
Tel.: 0221/ 272 4745
Fax: 0221/ 272 4747
www.anwalt-wille.de
anwalt@anwalt-wille.de
Hinweis
Die vorstehende Beantwortung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Die von mir gegebene Antwort ist eine überblicksartige Beantwortung. Außerdem ist die Beantwortung der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars und kann - insbesondere in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile, Schreiben von Dritten) nicht vorlagen - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Diese Antwort ist vom 10.05.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: http://www.anwalt-wille.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Klaus Wille
Eine Reduzierung des Leistungsumfanges in meiner privaten KV scheidet aus.Da dieser Tarif eh schon ein ET ( Einsteigertarif ) bei Abschluß war.Die private KV hat aber verständlicher Weise aufgrund meines Krankheitsbildes diesen Tarif in irgendeiner Form zu ändern.
Allerdings haben Sie keine für mich aufschlußreiche Antwort bezgl. der Möglichkeit eines evtl.Wechsels für mich, in die GKV nach Eheschließung gegeben.Eine Reduzierung in der GKV ist nicht das Thema für mich.Mir geht es um Kostenreduzierung.
Ist ein Wechsel Ihrer Meinung nach in die GKV für mich möglich, nach Eheschließung?
Unter Berücksichtigung meiner monatlichen Renteneinkünfte von ca. 1.150.--€?
Gibt es evtl.eine andere Möglichkeit?
Es wäre schön wenn Sie mir diesbezüglich ergänzend antworten würden.
Denn das ich nicht alleine ohne Eheschließung in die GKV wechsel kann-war mir ja schon fast klar und habe ich auch in meiner Fragestellung so formuliert.
Für eine ausführlichere Antwort in Bezug auf Eheschließung-GKV-Wechsel oder eine andere Alternative wäre ich Ihnen dankbar.
Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nicht möglich.
Folgende Voraussetzungen müßten vorliegen, die bei Ihnen nicht vorliegen:
a) Der Kandidat ist Ehegatte eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung
b) Der Kandidat verfügt über nur geringes Gesamteinkommen,
seit 2008: bis zu 355,00 € bzw. 400 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV
)
Sie verfügen aber definitiv über mehr Einkommen.
Sie können dies auch hier nachlesen:
http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/beitragsfreie_mitversicherung.html