Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hier ist zunächst nicht klar, was Sie konkret mit Ihrer Ehefrau bei Beginn der Ehe vereinbart haben. Vorbehaltlich einer genauen Prüfung kann ich aber folgendes feststellen:
Bekommt einer der Ehepartner während der Ehe Vermögen geschenkt, wird diese Schenkung beim Zugewinnausgleich dem Anfangsvermögen zugerechnet. Es erhöht also nicht den Zugewinn während der Ehe, so daß im Falle der Scheidung der Ehepartner nicht an der Schenkung partizipiert.
Ob dies bei Ihnen aber überhaupt zum Tragen kommt, hängt davon ab, was konkret ehevertraglich vereinbart worden ist - möglicherweise ist der Erwerb der Eigentumswohnungen bereits vertraglich vom Zugewinnausgleich ausgenommen worden.
Letztlich dürften Sie aber bei einer Schenkung auf der sicheren Seite sein - ob diese notwendig ist, kann aber erst nach Einsicht in den Ehevertrag festgestellt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidung24.de
www.online-rechtsauskunft.net
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.andreas-schwartmann.de" target="_blank"><img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif"></a>
Diese Antwort ist vom 28.04.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Tel: 022180137193
Web: http://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
Danke für die Antwort. Meine Frage hier war, ob ab dem Zeitpunkt einer solchen Schenkung die aus der Immobilie resultierenden Einkünfte und Ausgaben bei einer Scheidung ebenfalls aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen sind, oder beiden Ehepartnern zugerechnet werden.
Ein Ehevertrag zwischen mir und meiner Frau existiert nicht.
Vorab vielen Dank für die Antwort.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Den Ehevertrag hatte ich unterstellt, da Sie geschrieben hatten, die modifizierte Zugewinngemeinschaft sei vereinbart worden. Eine solche Vereinbarung ist aber nur im Rahmen eines notariellen (Ehe-)Vertrages möglich.
Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, fällt zwar der Wert der Immobilie in das Anfangsvermögen - die daraus resultierenden Einkünfte erhöhen aber den Zugewinn und wären, nach Abzug der Verbindlichkeiten, beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann