Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution wird nicht SOFORT mit der Beendigung des Mietverhältnisses fällig.
Dem Vermieter ist ein gewisser Zeitraum zuzubilligen, in dem er prüfen kann, ob eventuell noch Ansprüche gegen den Mieter bestehen.
Ein Zeitraum von 6 Monaten darf dabei nicht überschritten werden, denn gemäß § 548 BGB VERJÄHREN die Ansprüche des Vermieters innerhalb von 6 Monaten.
Die Frist beginnt mit der Rückgabe der Mietsache.
Bei der Frage, wann der Mieter seine Kaution vom Vermieter zurückverlangen kann, ist die RECHTSSPRECHNUNG sehr UNEINHEITLICH.
In der Regel wird ein Zeitraum von 2-4 Monaten als angemessen erachtet.
Laut Urteil des BGH vom 18.01.2006 ( AZ VIII ZR 71/05) sichert die Mietkaution auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmende Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten.
In Ihrem Fall halte ich daher einen Prüfungszeitraum von 3 Monaten als angemessen.
Sie sollten daher nach ca. 3 Monaten den Vermieter schriftlich per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung von 2-3 Wochen auffordern die Kaution zurückzuzahlen.
Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, sollten Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte anwaltlicher Hilfe vor Ort bedienen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen und eine erste rechtliche Orientierung bieten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Stiller
Rechtsanwältin