Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
um Ihre Frage seriös beantworten zu können, benötige ich den Mietvertrag. Bitte schicken Sie mir diesen an anwalt@ra-vasel.de zu!
Außerdem bitte ich um Mitteilung, welche monatliche Miete Sie seit Beginn des Mietverhältnisses gezahlt haben.
Nachdem ich den Mietvertrag und die erbetene Information erhalten habe, werde ich meine Antwort ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
zwar haben Sie mir die Berechnung des Vermieters zur Mieterhöhung leider nicht zugeschickt, ich denke jedoch, dass ich Ihre Frage dennoch beantworten kann:
Da die Miete zwischen Ihnen und dem Vermieter in der Übernahmevereinbarung vom 09.11.2021 ausdrücklich auf 1.600,00 € zzgl. Nebenkosten festgesetzt wurde, gilt auch die Indexvereinbarung erst ab diesem Zeitpunkt. Das Vorhaben des Vermieters, den derzeitigen Index mit einem lange zurückliegenden Index zu vergleichen, ist nicht zulässig.
Es kommt auf die Indexsteigerung seit 01.12.2021 an. Diese beträgt derzeit 3,8 %, eine Erhöhung ist daher nicht möglich.
Sie sollten es also auf eine Klage ankommen lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt