Guten Abend,
die entscheidende Frage ist, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen idt, oder ob Ihnen ein Kaufangebot der Firma vorliegt, das Sie (noch) nicht angenommen haben.
Für einen abgeschlossenen Vertrag braucht es ein Angebot und die Annahme desselben.
Es spricht sehr viel dafür, dass der von der Firma übersandte Kaufvertragsentwurf das Kaufangebot darstellt.
Nach dem Inhalt der Mail sollen Sie die im Kaufvertrag eingetragenen Daten prüfen und bestätigen.
Offenbar geht auch die Firma davon aus, dass der Vertrag erst nach Ihrer Prüfung und Bestätigung zustande kommen soll. Anders gibt diese Erklärung keinen Sinn.
Da Sie aber noch nicht bestätigt haben, liegt eben noch keine Annahme des Kaufangebotes vor, also auch noch kein Vertrag.
Selbst dann, wenn man das Geschehen anders bewertet und ein Verkaufsangebot Ihrerseits bereits in dem Telefonat annehmen würde, hätte die Firma dieses Angebot nicht so angenommen wie besprochen; vielmehr ist als nicht besprochener Punkt die Erfordernis der Abmeldung bis zum 25.06. als Erweiterung enthalten.
§ 150 Abs. 2 BGB regelt aber nun:
Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
Selbst dann, wenn Sie am Telefon ein Verkaufsangebot abgegeben haben sollten, ist dieses Angebot nicht so angenommen worden, wie abgegeben, was dazu führt dass Ihr Angebot abgelehnt wurde und Ihnen gleichzeitig ein modifiziertes Angebot unterbreitet wurde, das Sie aber nicht angenommen haben.
Sie sollten daher unter kurzer Darlegung der Rechtslage der Firma mitteilen, dass ein Vertrag nicht abgeschlossen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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