Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Gleichung Scheinehe = Steuerhinterziehung ist falsch. Zum einen hängt die Berechtigung eine bessere Steuerklasse zu bekommen nur davon ab, ob die Ehepartner sich vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin das Jawort gegeben haben und nicht davon, welches Motiv diese dabei hatten.
Zum anderen muss eine Ehe nicht immer zur Steuerersparnis führen. So wird keine Steuer gespart, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter dem steuerfreiem Existenzminimum liegt. Es wird auch dann keine Steuer gespart, wenn beide Ehepartner ein ungefähr gleich großes Einkommen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
9. April 2022
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16:25
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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