Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Förderbedarf ist grundsätzlich durch ein Antragsverfahren von Ihnen zu initiieren.
Nur ausnahmsweise kann das von Amts wegen aus erfolgen, wobei aber gilt:
Vor der Entscheidung findet eine umfassende Beratung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers statt.
So dann entscheidet die untere Schulaufsichtsbehörde, bei der Verwaltung der Gemeinde, in der die Schule ihren Sitz hat.
Ich werde mich daher erst einmal erkundigen, worum es in dem Gespräch überhaupt gehen soll. Es kann nämlich gut sein, dass es dabei gar nicht um den Förderbedarf geht, zumal das auch schriftlich angeordnet werden müsste.
Das Formular können Sie zurückverlangen, insbesondere es für eigene Zwecke nutzen, also im Hinblick darauf, dass ein unabhängiger Sachverständiger ihr Kind z.b. untersucht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank Herr Hesterberg für Ihre Einschätzung,
Ich stimme zu dass früher oder später ein Gespräch zwischen Eltern und Lehrern stattfinden muss. Jedoch für den konkreten Anlass meine Frage:
Mit welcher Begründung kann ich Termine mit meinem Kind noch vor Einschulung untersagen (ggf. Rechtgrundlage)?
Viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
ich wüsste hier auch nicht, dass es Pflichttermine da gibt, aber fragen Sie wie gesagt einmal nach, was Grund und Anlass für den Termin ist - melden sich dann gerne nochmals bei mir.
Mangels eines Pflichttermins besteht daher auch kein Grund zum Erscheinen und zur Wahrnehmung des Termins.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt