Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Ihr Vater im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt und kein Testament hinterlässt beträgt der gesetzliche Erbanteil des Ehegatten 1/2. Die Abkömmlinge des Erblassers erben zu gleichen Teilen, bei 3 Kindern also je 1/6.
Der Erblasser sollte in seiner letztwilligen Verfügung bestimmen, wer für die Totenfürsorge zuständig ist. Erfolgt dies nicht, können die nächsten Angehörigen, hier zuerst der Ehegatte und dann die Abkömmlinge, die Art der Bestattung bestimmen.
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Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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