Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Für den älteren Sohn ist kein Unterhalt mehr zu zahlen.
Für den jüngeren Sohn ist Unterhalt je nach Einkommen zu zahlen. Der Bedarf liegt hier bei etwa 450€. Hier ist das Ausbildungsgehalt anzurechnen. Zunächst sind 90€ Aufwendungen abzuziehen, der Rest ist dann hälftig anzurechnen. (Demnach 225€). Der Restbetrag ist dann durch den Kindesvater zu zahlen.
Sobald der Sohn 18 ist (also in knapp drei Wochen) ist der Unterhalt von beiden Elternteilen aufzubringen. Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich dann aus beiden Einkommen.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
03.01.2022
|
22:25
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: http://ra-krueckemeyer.de
E-Mail: