Ich beantworte Ihre Frage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Kindergeldfrage bei Volljährigen, die noch im Haushalt eines der Elternteile lebt, ist so, dass das Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf in voller Höhe angerechnet wird; der dann noch nicht gedeckte Unterhaltsbedarf ist von den Eltern im Verhältnis ihrer Einkünfte quotenmäßig aufzubringen.
Damit hat Ihr Exmann grundsätzlich Recht, denn wenn das Kindergeld voll auf den Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter angerechnet wird, muss es der Tochter natürlich auch zur Verfügung stehen.
Der Bundesgerichtshof hat dies ausdrücklich in seiner Entscheidung vom 26.10.2005, Az: XII ZR 34/03
bekräftigt.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 29.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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