Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Mündliche Aussagen haben hier keine Rechtsverbindlichkeit. Möglicherweise stimmen sie auch gar nicht- man weiß es nicht. Solche Verbote/Untersagungen müssten schriftlich Ihnen gegenüber erfolgen, ggfl. zusätzlich gegenüber dem Vermieter.
Wenn es einen solchen Bescheid geben sollte, dann haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt
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