Ich beantworte Ihre Frage aufgrund des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie sollten möglichst schnell einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Sofern Sie keine finanziellen Mittel zur Verfügung haben, besteht die Möglichkeit, für gerichtliche Verfahren, z.B. Wohnungszuweisung und Scheidung, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Ob Gründe vorliegen, die eine sofortige Zuweisung der Ehewohung an Sie und die Kinder rechtfertigen, lässt sich aufgrund Ihrer Schilderung nicht beurteilen.
Wenn solche Gründe vorliegen, kann u.U. durch einen Antrag beim zuständigen Familingericht eine solche Regelung kurzfristig herbeigeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt