Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Jede private Telefonnummer zählt zu den personenbezogenen Daten und unterliegt damit dem Datenschutz. Die Speicherung, Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe einer privaten Telefonnummer ist daher nur zulässig, wenn der Betroffene dem zustimmt oder ein Gesetz dies legitimiert.
Sie können daher verlangen, dass Ihre Nummer nicht weiter im Internet veröffentlicht wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: http://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter RA Wilckling,
herzlichen dank für die Antwort.
Wie sieht es denn aus, wenn wirklich alle Telefonnummern aufgezählt werden, die möglich wären?
Annahme: Computer/Script-basiert?
Also auch die Ihrer Ehefrau, Kinder, Eltern?
Kann sich derjenige dann herausreden?
Und wenn man nun darauf drängen würde, seine Nummer zu entfernen, würde dies ja Erstrecht die Echtheit bestätigen durch die Schnittmenge. Wer ist dafür zuständig, diesesn Unsinn in der Gesamtheit zu stoppen? Der Datenschutzbeauftragte des Landes? Polizei mit Strafanzeige?
Besten Dank
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn dort wirklich einfach nur alle möglichen Zahlenkombinationen ohne weiteren konkreten Bezug aufgezählt sind, kann man schon darüber diskutieren, ob hier ausnahmsweise keine personenbezogenen Daten vorliegen. Und tatsächlich würde hier eine Unterlassungsaufforderung wohl eher einen negativen als einen positiven Effekt haben durch die Betonung Ihrer Nummer. Eine Anfrage beim Datenschutzbeauftragten wäre hier daher zunächst der bessere Weg als eine direkte Löschungsaufforderung gegenüber dem Webseitenbetreiber.
Mit besten Grüßen