Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie mehrere Fragen aufwerfen, würde ich diese einzeln beantworten, habe die Reihenfolge jedoch etwas verändert.
1. Kommt eine Feststellungsklage überhaupt in Betracht?
Die Feststellungsklage kommt hier definitiv in Betracht. Bei solchen Sachverhalten wird oft auch eine Leistungsklage -z.B. Schmerzensgeld für bereits abgeschlossene Verletzungen, Schadensersatz für z.B. beschädigte Kleidung, etc. – zusammen mit einer Feststellungsklage für weitere Schäden verbunden.
Für eine Feststellungsklage ist ein sogenanntes Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO Voraussetzung. Dies wird zum einen bejaht, wenn künftige Schadensfolgen möglich sind, deren Art und ihr Umfang oder auch ihr Eintritt noch ungewiss ist. Das sind vor allem mögliche Folgeschäden der Verletzung.
Zum anderen ist ein Feststellungsinteresse auch zu bejahen, wenn noch kein Schaden beziffert werden kann.
2. Wann kann/muss eine Feststellungsklage bei Gericht eingereicht sein, wie viele Monate dürfen verstreichen, wann ist das ausgeschlossen? Wenn in diesem Jahr noch eine Feststellungsklage eingereicht würde, hätte die dann noch Erfolg? Wie kann ich meine Ansprüche jetzt noch sichern, was kommt in Betracht, wie müsste ich dazu vorgehen? Welche Fristen sind zu beachten?
Dies richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften, so dass Verjährung frühestens am 31.12.2022 droht.
3. Wie berechnen sich Gerichtskosten bei einer Feststellungsklage?
Diese berechnen sich nach dem Streitwert. Bei der Feststellungsklage wird der realistisch zu erwartende Schaden geschätzt und davon ein Abschlag von 20 Prozent vorgenommen.
4. Kann ich eine Feststellungsklage auch selbst bei Gericht einreichen?
Dies nur, wenn die Klage beim Amtsgericht eingereicht wird. Das Amtsgericht ist zuständig für Streitwerte bis EUR 5.000. Vermutlich dürften Sie aber über dem Betrag liegen, so dass die Klage beim Landgericht zu erheben ist, wo Anwaltszwang herrscht.
5. Höhe Schmerzensgeld
Jeder Fall ist anders, es wird sich an vorangegangenen Gerichtsentscheidungen orientiert. Die dazu passenden für Ihren Fall herauszufiltern ist eine wesentliche anwaltliche Leistung. Entscheidend ist auch immer die Heilungsaussicht als auch die Frage, inwieweit sich dies auf Ihr Leben ausgewirkt hat. Nach Ihren Schilderungen, insbesondere der langen Erkrankungsphase, dürfte sich ein realistisches Schmerzensgeld im 5stelligen Bereich befinden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen