Sehr geehrter Fragesteller,
in Beantwortung Ihrer Frage teile ich mit, dass für Ihren Verzicht am Nießbrauch ein monatlicher Betrag ca. in Höhe von 1230 € als Rente im Raum stehen würde bei einer Inflationsratze von 0 (derzeit ist die Inflation rückläufig). Bei der üblichen durchschnittlichen Inflationsrate von 1,5 % läge der Wert der Rente bei ca. 1500 €. Dieser monatliche Rentenwert orientiert sich an der erzielbaren Nettokaltmiete und der Inflationsentwicklung.
Es gäbe auch die Möglichkeit, die Rente in Form einer Kapitalabfindung zu fordern, hier wird der monatliche Mietwert x 12 zugrundegelegt und mit einem Faktor multipliziert, der aus einer Tabelle des Bundesfinanzministeriums zur Kapitalisierung von lebenslangen Rechten anhand der Lebenserwartung hervorgeht, in Ihrem Fall 6,875, so dass ein Kapitalwert des Nießbrauchs in Höhe von 99.000 € vorläge.
Für welche Variante Sie sich entscheiden bleibt Ihnen und den ergebnissen der Verhandlungen mit Ihren Stiefkindern überlassen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Lienau