Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Aus Anlass des Auslaufens der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von unerwünschten Steuerlücken in der Tat das mit Österreich bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt.
Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen, bei denen der Erblasser NACH dem 31.12.2007 verstirbt, der Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens weg.
Hier ist der Todesfall im Juni 2007 eingetreten, sodass das Doppelbesteuerungsabkommen nach wie vor Anwendung findet.
Ihre Fragen lassen sich demnach wie folgt beantworten:
1.) Nein, da die Erbschaft in Österreich versteuert wird.
2.) Nein, nur die ggfs. in Deutschland erzielten Kapitalerträge (Zinsen) sind einkommensteuerpflichtig, sofern sie den Betrag von 801,00 € übersteigen.
3.) Nein, vgl. 2.)
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann. Im Übrigen ist der Umfang der gegebenen Antwort auch abhängig von der Höhe des ausgelobten Einsatzes.