Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Der Selbstbehalt eines Arbeitslosen liegt derzeit bei 960 €. Damit können Sie 201 € Unterhalt zahlen. Eine höhere Leistungsfähigkeit wäre anzunehmen, wenn Sie sich nicht ausreichend bewerben und deshalb keine neue Arbeitsstelle finden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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Unterhaltszahlung bei 1161 Euro Arbeitslosengeld
Hallo,
Ich bin am 25.06.2020 unverschuldet arbeitslos geworden und bekomme 1161€ Arbeitslosengeld. Mein Sohn ist am 14.12.2012 geboren und ich habe bis jetzt 220€ bezahlt wo ich erwerbstätig war.
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 18. August 2022
/5,0
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