Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie werden den Vorkaufsberechtigten gerichtlich hinsichtlich seiner fehlenden Zustimmung zur Löschungsbewilligung in Anspruch nehmen müssen.
Das Grundbuchamt trägt sie, ohne die Löschungsbewilligung nicht als neuen Eigentümer ein.
Das Urteil, gerichtet auf Zustimmung zur Löschung des Vorkaufsrechtes, ersetzt hierbei direkt die Zustimmung, es wirkt also wie die fehlende Zustimmung und das Urteil ersetzt auch die erforderliche Form der notariellen Beurkundung.
Ein solches Verfahren sollte in ca. ½ Jahr erledigt sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für die schnelle Antwort. Wenn wir dies Einklagen müssen, wer übernimmt die Kosten des Verfahrens? Wir oder da wir im Recht sind der Vorkaufsberechtigte?
Grundsatz im Zivilrecht ist, wer verliert zahlt.
Zunächst müssen sie aber mit den Kosten des eigenen Anwaltes und den Gerichtskosten in Vorleistung gehen. Nach Abschluss des Verfahrens schließt sich das Kostenfestsetzungsverfahren an in welchem die Höhe der Kosten auf Basis der vom Gericht zu treffenden Kostengrundentscheidung verteilt werden.